VERFÜGBARKEIT:
Termine sind je nach individueller Absprache stundenweise, tageweise, vorübergehend oder auch langfristig möglich.
WIRKUNGSKREIS:
Ich bin für Sie im gesamten Landkreis Miesbach und Münchener Stadtgebiet verfügbar.
VERGÜTUNG:
Nach einem unverbindlichen, kostenfreien Erstgespräch erhalten Sie von mir ein schriftliches Angebot für Ihre gewünschten Leistungen.
Ich berechne meine Dienstleistung stundenweise und stets in Abhängigkeit vom individuell angepassten Angebot. Die Vergütung erfolgt nach Honorarabsprache auf selbstständiger Basis. (Kleinunternehmerregelung nach § 19 StG ohne Steuer) oder eine im Einzelfall vereinbarte Pauschale.
Greift die Kleinunternehmerregelung nicht mehr, so versteht sich der Betrag in Höhe von EUR 65,- zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.
Folgende Zuschläge für meine Leistungen werden auf den vereinbarten Stundensatz berechnet:
- in den Abendstunden nach 19:00 und Samstage mit 50%
- Sonn – und Feiertage mit 100%
Die Entfernungskilometer vom Büro der LEBENSFREUDE- Senioren – Assistenz zum Klienten sind bis 30 km Entfernung kostenfrei. Sowohl pro weiterem Entfernungskilometer, als auch für jede Fahrt die mit /oder für den Klienten durchgeführt wurden, werden EUR 0,60/km berechnet.
Zusatzkosten, die während der Dienstleistungszeit oder zur Erfüllung der Dienstleistung vorab entstehen, sind vom Klienten zu begleichen.
Vorleistungskosten (z.B. Tickets, Besorgungen, etc.) werden dem Klienten umgehend in Rechnung gestellt.
Die Zahlung der Rechnung erfolgt unverzüglich nach Erhalt der Rechnungslegung.
Hinweis: Nach §35a EStG dürfen Sie 20%, jedoch maximal EUR 4.000 der Kosten für die Dienstleistungen der Senioren Assistenz von Ihrer Steuer absetzen.
Dafür reichen Sie bitte die Rechnungen, die Sie erhalten haben zusammen mit Ihrer Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt ein. Barzahlungen, selbst mit Quittung, erkennt das Finanzamt nicht an.
Sowohl die LEBENSFREUDE – Senioren – Assistenz, als auch ich als Heilpraktikerin für Psychotherapie (HeilprG) unterliege der Schweigepflicht über alle erhaltenen persönlichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse von Ihnen, während der Dauer des Dienstleistungsverhältnisses und auch nach deren Beendigung.
Haftbar ist ausschließlich die als Senioren Assistenz (Auftragnehmer) genannte Person.